Zum Hauptinhalt springen

AGB


§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.

(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. (2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung oder Übergabe der bestellten Ware.

 

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Auslieferung durch unsere Außendienstmitarbeiter oder bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.
(3) Zahlungen können entweder an unsere bei Aufgabe der Bestellung anwesenden Mitarbeiter oder in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter Dritter Firmen sind nicht zum Inkasso berechtigt.
(4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
(5) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. drei Wochen zu erfolgen.
(2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

 

§ 5 Versand

(1) Wenn die Auslieferung der Ware nicht durch unseren Außendienstmitarbeiter erfolgt, ist unser Lager Auslieferungsort. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.
(2) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 7 Kostenersatz

Im Falle des Widerrufes hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer Kostenersatz für den nach erfolgten Gebrauch des Gerätes notwendigen gewordenen Austausches der Filter, der Membrane und einer Desinfektion nach konkretem Nachweis bis zu einer Höhe von 300,00 Euro zuzüglich der entstandenen Techniker-kosten zu beanspruchen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.